Folgendes gilt es an unseren Gewässern zu beachten:
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In den Fließgewässern darf nur mit künstlichem Köder gefischt werden.
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Der Fischereierlaubnisschein ist nicht übertragbar und und berechtigt nur zum Fischen mit der Handangel.
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Die Fischereiausübung ist nur mit gültigem Fischereischein erlaubt.
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Es gelten die Vorschriften des § 11 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFIG).
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Die aktuelle Fischereiordnung des Fischereiverein Finsing e.V. ist zu beachten/befolgen.
Tipp: Mit Klick auf eines der Gewässersymbole erhalten Sie nähere Informationen zur geographischen Lage.
Die in den Fließgewässerkarten eingezeichneten hellgrünen Linien stellen die gültigen Fangabschnitte dar.
Desweiteren gilt - als Ergänzung zur Fischereiordnung - folgende Gewässerordnung:
Dorfen
zwischen der Nordseite des BMW-Prüfgeländes und dem Oberwasser an der Brücke in Lüß (Eicherloher Strasse)
Viertelbach
vom Auslauf aus dem Durchlass beim Kraftwerk Finsing bis zur Einmündung in die Dorfen
Gfällach
von der unterstromigen Seite der Brücke über die Gfällach bei der sog. Neuen Torfstrasse bis zur Einmündung in die Dorfen
Mittlerer-Isar-Kanal
Haltung 1, Grundstücke Fl.Nr. 593/3 Gem. Unterföhring, Fl.Nr. 3922 Gem.Ismaning, Fl.Nr. 1441 Gem.Aschheim; von Kkm 5,68 (Autobahnbrücke) bis Einmündung in den Speichersee (Eisabscheider)
Weiher 1
- Flur Nr. 610, 1938, 1939, 2751 Gem.Finsing
Weiher 2
- Flur Nr. 610, 1938, 1939, 2751 Gem.Finsing
Weiher 3
- Flur Nr..2563 und 2564 Gem.Finsing