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Folgendes gilt es an unseren Gewässern zu beachten:
 

  • In den Fließgewässern darf nur mit künstlichem Köder gefischt werden.

  • Der Fischereierlaubnisschein ist nicht übertragbar und und berechtigt nur zum Fischen mit der Handangel.

  • Die Fischereiausübung ist nur mit gültigem Fischereischein erlaubt.

  • Es gelten die Vorschriften des  § 11 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFIG).

  • Die aktuelle Fischereiordnung des Fischereiverein Finsing e.V. ist zu beachten/befolgen.

Tipp: Mit Klick auf eines der Gewässersymbole erhalten Sie nähere Informationen zur geographischen Lage.
Die in den Fließgewässerkarten eingezeichneten hellgrünen Linien stellen die gültigen Fangabschnitte dar.

Desweiteren gilt - als Ergänzung zur Fischereiordnung - folgende Gewässerordnung:

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Dorfen
zwischen der Nordseite des BMW-Prüfgeländes und dem Oberwasser an der Brücke in Lüß (Eicherloher Strasse)

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Viertelbach
vom Auslauf aus dem Durchlass beim Kraftwerk Finsing bis zur Einmündung in die Dorfen

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Gfällach
von der unterstromigen Seite der Brücke über die Gfällach bei der sog. Neuen Torfstrasse bis zur Einmündung in die Dorfen

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Mittlerer-Isar-Kanal
Haltung 1, Grundstücke Fl.Nr. 593/3 Gem. Unterföhring, Fl.Nr. 3922 Gem.Ismaning, Fl.Nr. 1441 Gem.Aschheim; von Kkm 5,68 (Autobahnbrücke) bis Einmündung in den Speichersee (Eisabscheider)

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Weiher 1
   -   Flur Nr. 610, 1938, 1939, 2751 Gem.Finsing

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Weiher 2
   -   Flur Nr. 610, 1938, 1939, 2751 Gem.Finsing

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Weiher 3
   -   Flur Nr..2563 und 2564 Gem.Finsing

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