für den Fischereiverein Finsing e.V.
1. Verhalte Dich am Wasser waidgerecht. Du repräsentierst Deinen Verein, der nach Deinem Auftreten beurteilt wird. Sei kameradschaftlich und hilfsbereit. Schütze die Natur, erfreue Dich ihrer und verschmutze sie nicht durch achtloses Wegwerfen von Abfällen, Papier usw. Zertrete nicht unnötig Gras, vermeide Flurschäden. Sei dem Fisch gegenüber ein Tierfreund und betrachte ihn nicht nur als Beute für die Pfanne. Töte gefangene Fische rasch und lasse sie nicht leiden. Wenn Du diese kleinen Gebote befolgst, bist Du das, was wir sein wollen: Fischer, Naturfreunde und Tierfreunde.
2. Schonzeiten und Mindestmaße gelten nach der Staatlichen Fischereiverordnung. Abweichungen und Änderungen werden von der Vorstandschaft bekannt gegeben (Hecht 60 cm, bis einschließlich 30.4. gesperrt).
3. Das Anfüttern ist verboten.
4. Köderfische, Fischfetzen und Kunstköder dürfen vom 15.02. – 30.04. nicht verwendet werden.
5. Untermaßige Fische sind schonend ins Gewässer zurückzusetzen (nasse Hände!).
6. Das Ausweiden von gefangenen Fischen am Wasser ist verboten. Beim Töten der Fische sind die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zu beachten.
7. Gesperrte Gewässer sind mit roten Tafeln gekennzeichnet. An Tagen der Jahreshaupt-, Monats-, außerordentlichen Mitgliederversammlung, angesagten Arbeitsdiensten und Gemeinschaftsveranstaltungen laut Terminliste sind alle Gewässer des Vereines für die Dauer der Veranstaltung gesperrt. Ganztägig gesperrt sind alle Gewässer des Vereins an Tagen der Gemeinschaftsfischen, am Tag des Kesselfleischessens, am Tag und dem darauffolgenden Tag des Fischerfestes.
8. Beim Gemeinschaftsfischen berechtigt während der Veranstaltung nur die Startkarte in Verbindung mit dem staatlichen Fischereischein zum Fischen.
9. Jeder Fischer darf nur mit einer Handangel mit einer Anbissstelle fischen (Ausnahme: Aalfischen und Kanal (am Kanal sind 2 Handangeln erlaubt)).
Das Fischen ist in der Zeit vom 1.4. – 31.10. von 18 Uhr bis 1 Uhr an allen Weihern für Erwachsene mit 2 Handangeln erlaubt. Es darf jedoch nur eine Handangel mit Köderfisch oder Fischfetzen bestückt sein.
10. In sämtlichen Gewässern ist der Drilling verboten, außer am Köderfisch, Blinker, Spinner und Wobbler. Es darf nur mit einem Einfach-Haken gefischt werden. Fangbegrenzung: 1 Raubfisch am Tag, 2 Stück im Kalendermonat bzw. 5 Raubfische im Jahr (Hecht und Zander). Bei Erreichen des Fanglimits für Raubfisch darf am selben Tag, im Kalendermonat oder für das restliche Jahr nicht mehr mit Köderfisch, Fischfetzen, Blinker, Twister oder sonstigen Raubfischködern gefischt werden.
11. Es dürfen täglich an den Weihern nicht mehr als 3 Edelfische, incl. Aal gefangen werden. Bei den Fließgewässern sind die Regelungen der Jahreskarte zu beachten. Ansonsten darf 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang gefischt werden.
12. Alle Vereinsmitglieder haben das Recht und die Pflicht zur Kontrolle.
13. Die Fanglisten sind ordnungsgemäß auszufüllen. Gefangene Fische müssen sofort am Gewässer eingetragen werden.
14. Der Verkauf von Fischen ist jedem Angler untersagt.
15. Jungfischer ab 14 Jahre, die im Besitz eines staatlichen Fischereischeines sind, dürfen nur am Weiher 1 (Fischerheim) alleine fischen. Jungfischer bis 18 Jahre, die nicht im Besitz eines staatlichen Fischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Paten (dieser muss ein aktives Vereinsmitglied und im Besitz einer gültigen Jahreskarte sein) fischen, der Inhaber eines gültigen Fischereischeines ist. Sofern der Jungfischer die Prüfung abgelegt hat, darf er ab 16 Jahren alleine fischen. Jungfischer dürfen nur, wenn sie ihren Arbeitsdienst erfüllen, mit Köderfisch fischen. Bei bestandener Fischerprüfung gelten für Jungfischer die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
16. Das Parken der Fahrzeuge ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen zulässig.
17. Jedes aktive Vereinsmitglied (auch Jugendliche) hat 5 Arbeitsstunden zu leisten. Alle geleisteten Arbeitsstunden werden gegen Unterschrift in eine Liste eingetragen und auf der Jahreskartenrückseite vermerkt. Bei nicht geleisteten Arbeitsstunden werden je Stunde 20,00 Euro berechnet. Ausgenommen sind Mitglieder ab 65 Jahre und Behinderte.
18. Den Anweisungen der Vorstandschaft und der Aufseher ist Folge zu leisten.
19. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können den Einzug des Erlaubnisscheins, beziehungsweise den Vereinsausschluss zur Folge haben.
Petri Heil, die Vorstandschaft
Stand: 07.12.2020